Der TÜV informiert
Die technischen Voraussetzungen sind:
Ihr Auto ist mit ABS ausgestattet
- Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
- Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
- Die Reifen sind jünger als sechs Jahre
Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die gesetzlich zulässige Gesamtmasse des Anhängers zu berechnen, ist ein wenig kompliziert. Wir beraten Sie gerne.
Achten Sie auf Ihr Gewicht
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.
Technische Ausrüstung des Anhängers | ||
ohne hydraulische Stoßdämpfer / | mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern | |
ungebremst | Wohnwagen | andere Anhänger |
0,3 | 0,8 bzw. 1,0* | 1,1 bzw. 1,2* |
Alle gebremsten Anhänger, die nicht Wohnwagen sind, müssen darüber hinaus noch weitere Bedingungen erfüllen:
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
Die mit „*“ versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden, wenn:
- der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder
- der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder
- das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung)
ausgerüstet ist.
Wenn Ihnen diese gesetzliche Regelung etwas kompliziert erscheint, sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gerne.